Nicht jedes Werkzeug ist auch ein „gefährliches Werkzeug“.
Im Rahmen von Diebstahlsdelikten steht der Rechtsanwalt häufig vor der Herausforderung, seinen Mandanten gegen einen „Diebstahl mit Waffen“ verteidigen zu müssen. Ein solcher kann vorliegen, wenn der Mandant eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Das kann der Fall sein bei einer Pistole, einem Messer, einer Schere, einem Teppichmesser („Cutter“) oder vielen anderen Gegenständen mehr.