Seit einiger Zeit ist die „Einziehung von Wertersatz“ neben anderen Einziehungsregelungen von gesteigertem Interesse. Der Gesetzgeber 2017 hat neue Vorschriften eingeführt, nach denen beispielsweise bei Drogendelikten oder Betrugsstraftaten der vom Angeklagten erlangte Wert eingezogen werden kann.