Wie bekomme ich einen Anwalt?
Wohnungsdurchsuchungen gehören zu den unangenehmsten Maßnahmen gegen einen Betroffenen: Morgens um 6 Uhr läutet es an der Tür und die Polizei präsentiert einen Durchsuchungsbeschluss.Rechtsgrundlage einer solchen Durchsuchung ist ein Durchsuchungsbeschluss des Haftrichters / Ermittlungsrichters. Dieser Beschluss ergeht nach § 102 StPO („Durchsuchung bei Beschuldigten“)
Voraussetzung ist lediglich, dass der Betroffene einer Straftat verdächtigt ist. Dann dürfen seine Wohnung, sein Auto, sein Arbeitsplatz etc. durchsucht werden. Wenn es zu einer solchen Durchsuchung kommt, bestehen kaum Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Entscheidend ist jedoch, sich richtig zu verhalten: