Hören Sie auf Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht !
Im Strafrecht kommt es sehr häufig zu unschönen Situationen, wenn der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten dazu rät, seine Berufung besser zurückzunehmen.
Begründet wird dies damit, dass ja im Falle der Durchführung der Berufungsverhandlung die Strafe noch höher ausfallen könnte. Der jeweilige Staatsanwalt tritt dann häufig als „fürsorglicher“ Staatsanwalt auf, der es ja mit dem Angeklagten angeblich nur gut meint.