PoliScan Speed
Funktionsweise
- Gerät gibt den Mittelwert der Geschwindigkeit an (Messbereich: 50 m bis 20 m vor dem Gerät)
- Das gemessene Kfz muss auf den letzten 5 Metern der gemessenen Strecke vom Gerät wiedererkannt werden
- Das gemessene KFZ muss in den vorberechneten Rahmen bzw. die Position passen
- Welches Objektiv im Einzelfall zu verwenden ist, wird durch die Software vorgeschlagen und muss von der Messperson vorgegeben werden. Bei einer fehlerhaften Objektivwahl kommt es häufig zu unüblichen Auswerterahmen. Eine korrekte Zuordnung des gemessenen Fahrzeuges kann daher im Einzelfall teilweise nicht erfolgen. Gleichwohl akzeptieren die Behörden in der Regel solche „Tatfotos“
- Falls das gemessene Fahrzeug innerhalb des Messbereiches (50 Meter bis 20 Meter vor dem Gerät) seine Geschwindigkeit um bis zu 10 % ändert, kann der errechnete Mittelwert mehrere km/h über dem tatsächlichen Wert liegen
Vor Inbetriebnahme durchzuführen
- Selbsttest (dauert etwa 40 Sekunden)
- Displaytest (alle Zeichen für 5 sec geschwärzt)
Zuordnung des Messwertes
- Die Zuordnung eines gemessenen Wertes zu einem auf dem Lichtbild gezeigten KFZ erfolgt durch den Messbeamten!
- Beim Messverfahren gibt es lediglich eine geeichte Größe: die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit. Weder die Zuordnung selbst, noch das dabei zu beachtende Auswerteverfahren sind geeicht
- Falls beide Fahrtrichtungen gleichzeitig gemessen wurden, waren zwei Messbeamte erforderlich
- Es ist also denkbar, dass aufgrund eines vom Messbeamten begangenen Zuordnungsfehlers ein fehlerhafter Bescheid ergeht
Nicht geeicht sind ferner
- Spureinblendung (keine verlässliche Größe!)
- Fahrzeugtypenerkennung (nicht verlässlich)
- im Gerichtstermin sollte daher der Messbeamte befragt werden, ob er sich bei der Zuordnung des Fahrzeuges von der Spureinblendung oder der Fahrzeugtypenerkennung hat leiten lassen
TIPPS FÜR DIE VERTEIDIGUNG
- Ein Lichtbild darf nur dann ausgewertet werden, wenn innerhalb des eingeblendeten Auswerterahmens lediglich ein Fahrzeug bzw. Teile von diesem zu sehen sind
- Laut Gebrauchsanweisung darf ein Lichtbild nicht ausgewertet werden, wenn sich innerhalb des Auswerterahmens sichtbare Teile von zwei oder mehreren Fahrzeugen derselben Fahrtrichtung befinden
- Problematisch ist jedoch, dass das Lichtbild eine andere Situation abbildet, als zum Zeitpunkt der Messung selbst. Die Messung erfolgt in einem Bereich von 50 Metern bis 20 Metern vor dem Gerät. Das Lichtbild wird allerdings erst 10 Meter nach dem Messbereich aufgenommen
- Bei Geschwindigkeitsveränderungen innerhalb des Messbereichs ist daher denkbar, dass im Zeitpunkt der (vom Gerät vorberechneten) Fotoauslösung ein ganz anderes Fahrzeug abgebildet wird, als das eigentlich gemessene
- In der Literatur wird daher kritisiert, dass zu jeder Messung feststellbar sein müsste, auf welcher genauen Strecke innerhalb des oben genannten Bereichs der Messwert gebildet wurde und warum die Messwerte dem konkret abgebildeten Fahrzeug zugeordnet werden.
- Sofern das Lichtbild bzw. der Auswerterahmen Anhaltspunkte dafür liefern, sollte angezweifelt werden, dass der vom Gerät angegebene Messwert tatsächlich von dem Fahrzeug stammt, welches im Auswerterahmen abgebildet ist
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