In Verfahren wegen Straftaten nach § 29 oder § 29a BtMG durchsucht die Polizei in aller Regel Laptops und Handys, die sie beim Mandanten findet.
Gesucht wird dabei (Stand 2017) vor allem nach folgenden Begriffen:
In Verfahren wegen Straftaten nach § 29 oder § 29a BtMG durchsucht die Polizei in aller Regel Laptops und Handys, die sie beim Mandanten findet.
Gesucht wird dabei (Stand 2017) vor allem nach folgenden Begriffen: