Eine alltägliche Situation im Verkehrsrecht: Während der Fahrt schreit das Kind auf dem Rücksitz oder die beiden hinten sitzenden Kinder streiten sich. Da die Mutter allein mit den Kindern unterwegs ist, dreht sie sich um und schaut für einen Moment nicht auf die Straße – und schon knallt es.
In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob die Mutter für den Unfall die Verantwortung trägt und für diesen haftbar gemacht werden kann.
Das OLG Frankfurt dazu folgendes ausgeführt (OLG Frankfurt, 12.02.2020, 2 U 43/19):
Das Verhalten der Fahrerin ist als grob fahrlässig anzusehen. Sie ist mit etwa 50-60 km/h auf einer zweispurigen Autobahn gefahren und hat sich kurz nach hinten umgewandelt. Damit hat sie den Blick für einen kurzen Zeitraum vollständig vom Verkehrsgeschehen abgewandt und deswegen nicht bemerkt, dass das vor ihr fahrende Motorrad abgebremst hat.
Aufgrund des Umwendens nach hinten konnte sie das Verkehrsgeschehen nicht einmal mehr im Augenwinkel wahrnehmen. Im Urteil heißt es: „Dass ein Fahrzeugführer während der Fahrt die vor ihm befindliche Fahrspur beobachten muss, stellt eine einfachste, ganz nahe liegende Überlegung da.“
Der Vortrag der Fahrerin, sie habe kurz vorher den Eindruck gehabt, der 8-jährige Sohn habe einen Gegenstand in der Hand gehabt, der zunächst nicht identifiziert werden konnte und möglicherweise gefährlich war, ist unbeachtlich:
Zum einen ist die Vermutung durch nichts belegt worden. Die Fahrerin hatte nichts dafür vorgetragen, dass das Kind ein Messer o.ä. in Reichweite gehabt hätte.
Zudem führte das LG Würzburg aus, dass gerade durch das Umdrehen nach hinten auch die eigenen Kinder einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren.