Woher weiß Ich, dass Ich meine Haftstrafe antreten muss?
Wer eine Haftstrafe abzusitzen hat, wurde vorher entsprechend verurteilt und bekommt in der Regel mehrere Wochen nach dem Urteil die Ladung zum Haftantritt. Aus Sicht der weiteren Verteidigung ist es sinnvoll, dieser Aufforderung nachzukommen: In diesem Fall gilt man als Selbststeller, und das wirkt sich für die weitere Vollstreckung immer positiv aus. Beispielsweise steigen die Chancen, mit einem Zweidrittelantrag oder sogar Halbstrafenantrag Erfolg zu haben.
Kann die Haftstrafe irgendwie abgewendet werden?
Häufig können Betroffene die Haftstrafe wegen Haftunfähigkeit nicht antreten, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Viele Gefängnisse haben eine Krankenabteilung, die jedoch nur für Akutfälle gedacht ist: Falls also jemand in der JVA stationär behandelt werden muss, kommt er in die Krankenabteilung. Falls aber der Betroffene vor Haftantritt schon (chronisch) krank ist, ist sogar die Staatsanwaltschaft oft der Meinung, dass die JVA der falsche Platz ist. Die Haftunfähigkeit muss durch einen Gutachter festgestellt werden. Den entsprechenden Antrag stellen wir gern für Sie. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Haftantritt aufzuschieben, z.B. wegen dringender familiärer Gründe (Haftaufschub, § 456 StPO). In diesem Fall ist ein Antrag zu stellen, der gut begründet werden sollte, da er sonst abgelehnt wird.
Was muss Ich beachten, wenn Ich tatsächlich in Haft bin?
- falls Sie die zugrunde liegende Tat bestritten haben: Bedenken Sie, dass Ihre Post kontrolliert werden kann und alles, was Sie an Bekannte / Verwandte schreiben, vom Staatsanwalt gelesen wird
- oft werden in der JVA Polizeibeamte als Spitzel Achten Sie daher darauf, mit wem Sie über was reden. Wenn Sie gegenüber einem angeblichen Mitgefangenen etwas gestehen, kann es sein, dass dieser Mitgefangene plötzlich in einem Prozess als Zeuge aussagt
- Wer Sie besuchen will, muss auf Ihrer Besucherliste stehen: Setzen Sie daher sämtliche Personen, die möglicherweise zu Besuch kommen (und die Sie auch sehen möchten), auf diese Liste
- Für den Einkauf benötigen Sie Geld. Ihre Bekannten oder Verwandten können Einzahlungen per Überweisung oder in bar vornehmen. Bareinzahlungen gehen in der Regel erheblich schneller und können direkt in der JVA erfolgen.
- Nach einer gewissen Zeit haben Sie Anspruch auf Lockerungen (Urlaub, Ausgang). Diese Lockerungen bieten nicht nur den Vorteil, dass Sie Ihre Familie außerhalb der JVA sehen können, sondern spielen auch bei einem möglichen Zwei-Drittel-Antrag eine wichtige Rolle.
Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.