Festnahme durch die Polizei
Unabhängig einer eventuellen Schuldfrage ist die Festnahme durch die Polizei für einen Betroffenen immer ein Schock. In dieser Situation besteht die Gefahr spontaner Fehlreaktionen: Wer festgenommen wird, hat stets den Drang, sich mitzuteilen, die Situation zu erklären und den Polizisten zu beschreiben, „wie es wirklich war“. Hier gilt jedoch: was einmal in der Akte steht, bekommt kein Verteidiger mehr raus.
Umso wichtiger ist es, bereits bei der Festnahme einen Anwalt hinzuzuziehen. Jeder Festgenommene hat zu jedem Zeitpunkt das Recht auf einen Anwalt. In bestimmten Fällen muss sogar ein Pflichtverteidiger gestellt werden, was allerdings erst durch den Ermittlungsrichter geschieht. In jedem Fall ist es ratsam, sich die Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht zu sichern. Viel zu gravierend sind die Folgen, die sich aus einer Verurteilung ergeben können. Aber auch bis zu einem Strafprozess ist sowohl der Betroffene selbst als auch seine Familie erheblichen Belastungen unterworfen.
Niemand kann zu einer Aussage gezwungen werden, und jeder Festgenommene hat ein Schweigerecht. Das ist auch sinnvoll, denn in der Regel kann nur ein Anwalt entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht. Hinzu kommt, dass eine Aussage erst nach Akteneinsicht gemacht werden sollte. Akteneinsicht wird nur über einen Anwalt gewährt.
Wir leisten Ihnen sofort rechtlichen Beistand
Sofern Sie unsere Kanzlei einschalten, werden wir Ihnen so schnell wie möglich rechtlichen Beistand leisten. Von unserer Kanzlei aus erreichen wir die Polizeidienststellen in Würzburg und Nürnberg innerhalb von etwa 10 Minuten.
Im Fall einer Festnahme kann es zu einer Vorführung beim Haftrichter kommen. Bei diesem Termin werden wir zugegen sein und versuchen darauf hinzuwirken, dass ein Haftbefehl nicht erlassen oder gegen geeignete Auflagen (z.B. Meldeauflage, Kaution) außer Vollzug gesetzt wird.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen können (wobei wir bereits unmittelbar nach einem Anruf von Ihnen Ihre Angehörigen informieren können), sollten Sie auf jeden Fall Ihre nachfolgend aufgeführten Rechte wahrnehmen:
- Aussageverweigerungsrecht
- Recht, sofort einen Anwalt zu informieren
- Recht auf einen Dolmetscher.währt.
Nicht zu einer Aussage zwingen lassen
Sie müssen allerdings Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift). Die Polizei hingegen muss Ihnen den Grund für die Verhaftung nennen. Wenn man Sie zu einer Aussage zwingen will oder Sie diskriminiert, misshandelt oder in sonstiger Weise unmenschlich behandelt, teilen Sie uns das so schnell wie möglich mit, spätestens bei unserem ersten persönlichen Kontakt. Das gleiche gilt, wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen.
Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.