Justizvollzugsanstalt

In der Justizvollzugsanstalt, dem Gefängnis oder „Knast“ landet, wer in Untersuchungshaft genommen wird oder eine Haftstrafe absitzen muss. Die JVA Würzburg hat Platz für etwa 600 Gefangene, ist aber regelmäßig überbelegt.

Wie kann ich mich gegen die Untersuchungshaft wehren ?

Bei der U-Haft gehen eine Festnahme und die Vorführung beim Haftrichter voraus. Der Haftrichter / Ermittlungsrichter entscheidet, ob jemand wegen einer (angeblichen) Straftat zunächst festgehalten werden soll. Dafür müssen Tatverdacht und Haftgrund vorliegen – und darüber lässt sich streiten ! Bereits im Fall einer Festnahme sollten Sie daher schnellstmöglich unsere Kanzlei anrufen, um beim Haftrichter einen Haftbefehl und damit die Untersuchungshaft vermeiden zu können.

Woher weiß Ich, wann Ich meine Haftstrafe antreten muss?

Wer eine Haftstrafe abzusitzen hat, wurde vorher entsprechend verurteilt und bekommt in der Regel mehrere Wochen nach dem Urteil die Ladung zum Haftantritt. Aus Sicht der weiteren Strafverteidigung ist es sinnvoll, dieser Aufforderung nachzukommen: In diesem Fall gilt man als Selbststeller, und das wirkt sich für die weitere Vollstreckung immer positiv aus. Beispielsweise steigen die Chancen, mit einem Zweidrittelantrag oder sogar Halbstrafenantrag Erfolg zu haben.

Kann die Haftstrafe irgendwie abgewendet werden?

Häufig können Betroffene die Haftstrafe wegen Haftunfähigkeit nicht antreten, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Viele Gefängnisse haben eine Krankenabteilung, die jedoch nur für Akutfälle gedacht ist: Falls also jemand in der JVA stationär behandelt werden muss, kommt er in die Krankenabteilung. Die JVA Würzburg verfügt über eine solche Krankenabteilung. Falls aber der Betroffene vor Haftantritt schon (chronisch) krank ist, ist sogar die Staatsanwaltschaft oft der Meinung, dass die JVA der falsche Platz ist. Die Haftunfähigkeit muss durch einen Gutachter festgestellt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Haftantritt aufzuschieben, z.B. wegen dringender familiärer Gründe (Haftaufschub, § 456 StPO). In diesem Fall ist ein Antrag zu stellen, der gut begründet werden sollte, da er sonst abgelehnt wird.

Wie kann Ich eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden?

Falls Sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollen, weil Sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, ist noch lange nichts verloren. Der Staat hat gar kein Interesse, dass Sie die Ersatzfreiheitsstrafe absitzen: Die Gefängnisse sind überbelegt und jeder Häftling kostet Steuergelder. Falls Sie eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe bekommen, sollte schnellstmöglich ein Antrag gestellt werden, um die Haft abzuwenden: Wenn Sie die Geldstrafe zahlen, gegebenenfalls in Raten, entfällt die Haft. Oft besteht auch die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Bei einem Antrag helfen wir Ihnen gern.

Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.