Wenn jemand zu Unrecht in Haft war, steht ihm eine Entschädigung zu. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand in U-Haft genommen wurde, aber später freigesprochen oder das strafrechtliche Verfahren gegen ihn eingestellt wird.
Die Höhe der Entschädigungszahlungen gehört zu den ernüchternden Fakten im Strafrecht: Pro Tag wird ein Betrag von 25,00 EUR gezahlt, was bei einem halben Jahr U-Haft mit anschließendem Freispruch einen Betrag von 4.500,00 EUR bedeutet. Das ist auf den ersten Blick viel Geld, kann jedoch nicht wirklich als Entschädigung für ein halbes Jahr Haft (!) bezeichnet werden.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit diskutiert, ob die Entschädigung angehoben werden soll. Der Rechtsausschuss des Bundesrates diskutiert dabei einen Betrag von 50,00 EUR. Dies wäre immerhin eine Verdoppelung, würde aber im genannten Beispiel lediglich bedeuten, dass für ein halbes Jahr U-Haft ein Betrag von 9.000,00 EUR gezahlt wird.
Die Rechtsanwälte, die mit der Praxis vertraut sind und direkt miterleben, welche Einschränkungen die Haft für die Betroffenen bedeutet, halten dies für deutlich zu niedrig. Der Deutsche Anwaltverein fordert deswegen eine Haftentschädigung von mindestens 100,00 EUR pro Tag in Haft.
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die aktuelle Entschädigungshöhe von 25,00 EUR im Vergleich das Schlusslicht in Europa bilde.