Ende März 2021 wurden in Haßfurt sechs Tatverdächtige wegen angeblicher Drogendelikte festgenommen. Die Polizei hatte 20 kg Rauschgift beschlagnahmt (17 kg Marihuana, 1,5 kg Crystal, 900 g MDMA, 150 g Haschisch).
Nach Ermittlungen der Polizei wurde eine 25-jährige Mittäterin während einer Beschaffungsfahrt auf dem Weg von Hessen nach Unterfranken festgenommen. In ihrem Fahrzeug befanden sich 10 kg Gras und 1 kg Crystal Meth. Die Staatsanwaltschaft Bamberg ließ daraufhin verschiedene Wohnungen in Bayern und Baden-Württemberg durchsuchen. Dabei wurden weitere Mengen an Betäubungsmitteln sowie 29.000,00 EUR Drogengeld gefunden.
Fünf der Tatverdächtigen befinden sich in U-Haft.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaften feiern solche Maßnahmen als großen Erfolg. Die Durchsuchungsaktion zeigt: Auch in Unterfranken sind Drogendelikte weiterhin an der Tagesordnung.
Für die Betroffenen stellt sich die Frage, wie sich die U-Haft möglichst schnell beenden lässt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Haftbefehle aufzuheben. Neben der Haftprüfung kann der Rechtsanwalt eine Haftbeschwerde durchführen.
Die Kanzlei Löwenberg & Kollegen Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung in BtM-Delikten. Unsere Rechtsanwälte haben bereits in Großverfahren (z. B. LG Nürnberg 2019: 100 kg Marihuana) verteidigt. Dabei wurden seitens der Polizei teilweise auch V-Leute eingesetzt.
Im Drogenverfahren stellt sich immer wieder die Frage nach dem „31er“. Gemeint ist der § 31 BtMG. Die sogenannte „Kronzeugenregelung“ sieht vor, dass ein Beschuldigter gegen andere aussagt, um sich dadurch ein besseres Ergebnis zu erkaufen.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Nach dem Gesetz kann das Gericht eine mildere Strafe verhängen – es muss dies jedoch nicht. Die Frage, ob ein Beschuldigter gegen einen anderen aussagt, sollte daher genau mit dem Strafverteidiger besprochen werden.