Von jedem Verteidiger hört man den Hinweis, dass man bei der Polizei keine Angaben machen sollte.
Es ist menschlich, dass jemand, der mit einer Straftat konfrontiert wird, sich dazu erklären möchte. Man möchte der Polizei erklären, wie es wirklich war oder helfen, den richtigen Täter zu finden.
Warum also raten Verteidiger immer davon ab, Angaben zu machen?
Dies lässt sich deutlich machen an einem aktuellen Beispiel: Vor dem LG Würzburg fand eine Verhandlung statt, in der es um zwei junge Männer ging, die in verschiedenen Städten bei älteren Leuten in betrügerischer Absicht Geld einkassiert haben sollen.
Bei der Polizei hatte unser Mandant kurz nach seiner Festnahme gesagt, dass er bei einer Fahrt „in Richtung Nürnberg“ dabei gewesen sei. Da der Polizist ihn beharrlich befragte, ob er denn nun in Nürnberg gewesen sei oder nicht, sagte unser Mandant im Laufe der Vernehmung, er sei möglicherweise direkt in Nürnberg gewesen. Nach weiterer Befragung durch den Polizisten sagte er irgendwann, dass er in Nürnberg gewesen sei.
In den weiteren Vernehmungen, auch beim Haftrichter, machte unser Mandant jedoch widersprüchliche und gegenteilige Angaben. Er räumte z.B. eine Fahrt nach Bamberg ein (was „in Richtung Nürnberg“ liegt).
Er gab an, dass in Nürnberg eine kleine Hofeinfahrt gewesen sei. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass es bei dem Anwesen in Nürnberg überhaupt keine Hofeinfahrt gab.
Unser Mandant gab beim Haftrichter weiterhin an, dass er mit einem älteren Herrn geredet habe. Die Geschädigte in Nürnberg war jedoch eine ältere Dame.
Es gab im Verhandlungstermin weitere Widersprüche. Angesichts der Gesamtsituation wurde deutlich, dass unser Mandant nicht in Nürnberg war.
Er hatte allerdings bei der Polizei einmal etwas mit Nürnberg gesagt.
Es half ihm im Weiteren nichts, dass er später andere Angaben gemacht hatte und seine Einlassung in Richtung Nürnberg relativiert hatte. Nachdem er sich einmal vage in Richtung Nürnberg geäußert hatte, ging das Gericht davon aus, dass dies ein Geständnis war. Er wurde deswegen entsprechend verurteilt.
Dieses Beispiel zeigt, dass Angaben, die man ohne Verteidiger bei der Polizei macht, sich in der Gerichtsverhandlung rächen können. Anders gesagt: Eine einmal gemachte Aussage bekommt man nie wieder aus der Akte heraus. Wenn das Gericht verurteilen will, dann verurteilt es, unabhängig davon, ob in den späteren Vernehmungen Widersprüche auftreten.
Daher: Sagen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben !