Die Untersuchungshaft gehört zu den krassesten Maßnahmen im Strafprozess: Unerwartet und plötzlich steht die Polizei vor der Tür, nimmt den Betroffenen fest und bringt ihn zur Polizeidienststelle. Dort verbringt er in der Regel eine Nacht in einer sehr ungemütlichen Zelle. Am nächsten Tag wird er dem Haftrichter vorgeführt, der ihn – so jedenfalls der Regelfall in Würzburg – ins Gefängnis steckt.
Der Betroffene fragt in dieser Situation nicht nach theoretischen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft. Er will nur eins wissen:
Wie lange dauert eine U-Haft und wie lange dauert es bis zur Haftprüfung?
Die schlechte Nachricht zuerst: Die U-Haft gilt in der Regel „bis auf weiteres“. Man kann also nicht sagen, dass sie nach einigen Wochen endet. In sehr vielen Fällen dauert die U-Haft bis zum Hauptverhandlungstermin. Bis dahin vergehen in aller Regel mehrere Monate.
Interessant ist daher die Frage, ob sich eine Haftprüfung lohnt.
Nach Haftprüfung frei?
Bei der Haftprüfung versucht der Rechtsanwalt den Betroffenen jedenfalls bis zur Hauptverhandlung aus dem Gefängnis herauszubekommen. Voraussetzung dafür sind jedenfalls Veränderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Festnahme.
In den Fällen der U-Haft lohnt es sich daher immer einen Anwalt zu beauftragen. Der Rechtsanwalt kann sodann Informationen und Material sammeln, um den Haftrichter davon zu überzeugen, den Untersuchungshaftbefehl aufzuheben.
Bedeutet U-Haft eine Pflichtverteidigung auf Staatskosten?
Wer in U-Haft genommen wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Pflichtverteidigung bedeutet, dass der Staat zunächst die Kosten für den Anwalt übernimmt.
Wer in U-Haft genommen wird, sollte sich daher sofort um einen Anwalt bemühen. Dieser kann ihm dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, so dass der Staat die Kosten trägt.
Was macht man in U-Haft?
In der U-Haft hat man deutlich weniger Möglichkeiten als in der sogenannten Strafhaft nach dem Urteil: Die Zahl der Besuche ist beschränkt, man bekommt in der Regel keine Arbeit in der JVA und auch sonst bestehen weniger Möglichkeiten, sich mit der ohnehin unangenehmen Situation einzurichten.
Wie kann ich einen Haftbefehl aufheben lassen?
Hier ist zunächst wichtig, dass Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Wählen Sie unbedingt einen Strafverteidiger. Falls Sie einen Anwalt haben, der Sie bislang z. B. in mietrechtlichen Sachen betreut hat, sollten Sie für die U-Haft unbedingt einen „richtigen Strafverteidiger“ aussuchen. Löwenberg & Kollegen aus Würzburg sind Experten für Strafrecht.
Der Rechtsanwalt wird eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde durchführen, um den Haftrichter davon zu überzeugen, dass die U-Haft jedenfalls nicht gerechtfertigt ist. Es gibt eine Reihe von Instrumenten, um die U-Haft schnellstmöglich zu beenden.
Falls Sie aus irgendeinem Grund Besuch von der Polizei zu befürchten haben (Drogen, Diebstahl, Betrug, Totschlag, Vergewaltigung, Sexualdelikte, Raub), sollten Sie jetzt die Telefonnummer der Kanzlei Löwenberg & Kollegen aus Würzburg in Ihrem Handy einspeichern. Falls die Polizei dann plötzlich vor der Tür steht, können Sie sofort Ihren Anwalt anrufen.