Hausdurchsuchung

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Neben einer Festnahme gehört eine Hausdurchsuchung zu den unangenehmsten Maßnahmen im Strafverfahren. Ohne Vorwarnung wird in die Privatsphäre oder sogar Intimsphäre des Betroffenen eingegriffen. Wenn die Polizei nach Drogen oder Waffen sucht, macht sie vorm Kleiderschrank der Freundin nicht halt, und so werden Gegenstände herausgekramt, die man mit Fremden eigentlich nicht besprechen will.

Wann ist eine Durchsuchung zulässig?

Eine Hausdurchsuchung darf nur durchgeführt werden mit richterlicher Genehmigung („Durchsuchungsbefehl“, § 102 StPO). Ausnahmsweise kann auf eine solche Genehmigung verzichtet werden, wenn die Polizei „Gefahr im Verzug“ bejaht. Ob Gefahr im Verzug vorliegt, bejaht die Polizei natürlich sehr großzügig, und in den seltensten Fällen wird das Gericht später widersprechen.

Eine Durchsuchung darf normalerweise nicht zur „Unzeit“, d.h. nachts durchgeführt werden (§ 104 StPO).

Was muss Ich bei einer Durchsuchung beachten?

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