Kapitaldelikte (insbesondere Mord- und Totschlag) stellen den massivsten strafrechtlichen Vorwurf dar, der teilweise von existenzieller Bedeutung ist.
Während bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung das Verfahren irgendwann in Vergessenheit gerät, wird bei Tötungsdelikten der Vorwurf dem Angeklagten für den Rest seines Lebens anhaften.
Falls der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, wird man ihn auch nach deren Verbüßung noch als „Mörder“ bezeichnen. Nicht zuletzt ist das öffentliche Interesse an derartigen Verfahren stets groß. Örtliche Medien und Fernsehsender berichten regelmäßig darüber. Dementsprechend widmen viele Lehrbücher dem Bereich „Umgang mit der Presse“ ein eigenes Kapitel.
Wer mit dem Vorwurf eines Kapitalverbrechens konfrontiert wird, kann bei seinem ersten Kontakt mit der Polizei eigentlich nur Fehler machen.
Nicht ohne Grund sind bei den Kriminalpolizeiinspektionen spezielle Dezernate für Mord und Totschlag zuständig. Die dort beschäftigten Beamten sind für derartige Verfahren besonders geschult, so dass der erste Kontakt mit der Polizei für den Beschuldigten zu einem Minenfeld wird. Die Polizei hat nur ein Interesse: Möglichst schnell einen Täter präsentieren und den eigenen Ermittlungserfolg feiern.
Wer von der Polizei mit dem Vorwurf eines Mordes oder Totschlags konfrontiert wird, hat ein natürliches Rechtfertigungsbedürfnis. Unterdrücken Sie dieses Bedürfnis – Sie können auch noch Erklärungen abgeben, wenn der Anwalt dabei ist und Sie berät.
Die Ermittlungsbeamten werden jede Aussage genau sezieren und jedes Wort auf die Goldwaage legen. Falls der Beschuldigte unbedachte Angaben macht, kann aus Totschlag schnell Mord werden und eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe drohen. Grundsätzlich gilt:
Ein Mord liegt nur dann vor, wenn der Mandant aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln, aus niedrigen Beweggründen oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken handelt. Weitere Delikte sind der Raub mit Todesfolge, die Brandstiftung mit Todesfolge, die Körperverletzung mit Todesfolge oder der sexuelle Missbrauch mit Todesfolge. All diese Delikte sind mit erheblichen Strafandrohungen verbunden.
Wenn dem Beschuldigten ein Tötungsdelikt zur Last gelegt wird, wenden sich häufig seine Familie und sein Freundeskreis von ihm ab. Häufig bleibt der Strafverteidiger die letzte Vertrauensperson.
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