Sie haben ein Auto gekauft, konnten sich aber nur kurz daran erfreuen?
Häufig kommt es beim Autokauf zu typischen Problemen:
- Das Fahrzeug weist einen Defekt auf („Sachmangel“)
- Sie stellen fest, dass ein Unfallschaden vorliegt, der vorher nicht erwähnt worden war
- Der Verkäufer will einen offensichtlichen Fehler nicht beheben oder ist der Ansicht, dass nicht er haftet, sondern der Hersteller
- Es bestehen unterschiedliche Ansichten über die Garantie / Gewährleistung
- Bei einer Inspektion / Reparatur wird festgestellt, dass die Laufleistung (Kilometerstand) viel höher war als im Kaufvertrag angegeben
- Der Verkäufer lehnt die Reparatur ab, weil der Sachmangel angeblich Verschleiß ist.
- Sie wollen vom Kaufvertrag zurücktreten
- Es kommt zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung / beim Leasing
Bei einem Autokauf kommt es trotz scheinbar ausgefeilter Verträge häufig zu Schwierigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
Es liegt ein Sachmangel vor, und um seine Reparaturverpflichtung abzuwenden, wendet der Verkäufer ein, die gesetzliche Gewährleistung sei abgelaufen, es liege ein Verschleißteil vor, der Käufer habe den Defekt selbst verursacht oder die vertragliche Garantie erstrecke sich nicht auf das defekte Teil.
Wie kann hier ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen?
Schon die Frage, wie lang die gesetzliche Gewährleistung läuft, ist nicht einfach zu beantworten:
- Wurde das Fahrzeug bei einem Händler oder von privat gekauft?
- Handelt es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen?
- Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen – und ist ein solcher Ausschluss überhaupt zulässig?
- Wie lange läuft die Gewährleistung und wie lang die „Beweislastumkehr“ (§§ 474, 476 BGB) ?
Bei der Frage, ob eine vertragliche Garantie sich auf ein bestimmtes Teil erstreckt, versuchen die Händler häufig, zu täuschen. Wir helfen Ihnen, sich nicht hinters Licht führen zu lassen!
Wie ist es mit Unfallschäden?
Die Rechtsprechung hat sich immer wieder mit Unfallschäden befassen müssen. Diese muss der Verkäufer im Vertrag nennen. Unterlässt er dies, kommt ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht: Sobald ein Fahrzeug einen Unfallschaden hat, lässt dieser Mangel sich nicht durch eine Reparatur beseitigen. Auch nach der Reparatur handelt es sich um ein Unfallfahrzeug!
Ähnlich verhält es sich, wenn die tatsächliche Kilometer-Leistung von der im Vertrag angegebenen erheblich abweicht – wenn also am Kilometerstand gedreht wurde.
Was ist, wenn der Verkäufer von dem Mangel selbst nichts wusste?
Der Verkäufer darf bestimmte Eigenschaften nicht zusichern, wenn er selbst keine sichere Kenntnis davon hat. Das heißt: Wenn er Unfallfreiheit zusichert, muss das Fahrzeug unfallfrei sein, sonst haftet er. Der Verkäufer ist ja nicht gezwungen, Unfallfreiheit zuzusichern.
Wann kann Ich den Kaufpreis mindern?
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob Sie Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Garantie richtet sich nach einem individuellen Vertrag, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall schreibt das Gesetz für die Gewährleistungsansprüche einen Katalog mit einer Reihenfolge vor (§ 434 BGB). Wie immer gilt: Es ist eine Frage des Einzelfalls.
Wie kann ein Rechtsanwalt konkret helfen?
Rechtsanwalt Löwenberg, Ihr Experte für Verkehrsrecht in Würzburg, berät Sie schnell und kompetent zu Ihrem Einzelfall:
- Welche Rechte habe ich?
- Welche Fristen sind zu beachten ?
- Habe ich sogar verschiedene Ansprüche und mit welchen kann ich das Optimum herausholen?
- Was sind jeweils die unmittelbaren und mittelbaren Folgen?
Rechtsanwalt Löwenberg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt sie natürlich auch vor Gericht:
- welche Rechte habe ich im Fall eines Prozesses?
- wie läuft ein Prozess ab und was sind die Risiken eines Prozesses?
- welche Kosten kommen auf mich zu und wie hoch ist das Kostenrisiko?
- übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.