Ordnungswidrigkeiten / Bussgeldsachen

Statistisch gesehen hat fast jeder schon einmal mit Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun gehabt:

Die Liste der Möglichkeiten ist lang, und die möglichen Folgen ganz unterschiedlich: Von Verwarnung, Bußgeld, Nachschulung bis hin zu Fahrverbot, MPU, Führerscheinentzug.

In Deutschland gilt das Punktesystem, d.h. bestimmte Ordnungswidrigkeiten führen zu einem oder mehreren Punkten in Flensburg. Seit der Reform 2014 gilt: Ab 21 km/h drüber gibt es einen Punkt, ab 31 km/h bzw. 41 km/h zu schnell schon zwei Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. In Städten wie Würzburg blitzt die Polizei an bestimmten Stellen immer wieder.

Unterscheiden Sie unbedingt zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis:

Fahrverbot heißt, dass Sie den Führerschein abgeben und ihn nach einiger Zeit wieder zurück erhalten.

Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet: Nach Ablauf der jeweiligen Frist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, und das kann ein steiniger Weg werden. Die Führerscheinstelle kann zahlreiche Einwände haben, warum Sie die Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres zurück bekommen: Nach der Fahrerlaubnisverordnung müssen Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen körperlich und geistig geeignet sein, und das kann nach Ansicht der Behörde aus mehreren Gründen nicht der Fall sein (Wiederholte bzw. beharrliche Verstöße im Verkehr, Alkohol, Drogen, etc.). In vielen Fällen wird eine MPU („Idiotentest“) angeordnet, und wer dieses Thema googelt, wird sehen, zu welchen Problemen das führen kann (Lesen Sie dazu unseren Artikel „MPU“).

Während man bei einem Fahrverbot also noch mit einem blauen Auge davon kommt, kann der Entzug der Fahrerlaubnis schlimmstenfalls dazu führen, dass der Führerschein für mehrere Jahre weg ist !

Hier heißt es daher: Wehre den Anfängen ! Um den Fahrerlaubnisentzug gar nicht erst zu riskieren, sollte man bereits einen Punkt in Flensburg nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Punkte werden teilweise erst nach mehreren Jahren gelöscht. Durch das Sammeln von Punkten kann der Entzug der Fahrerlaubnis eine Frage der Zeit sein – und bis zur Wiedererteilung können Jahre vergehen. Wenden Sie sich daher bereits beim ersten Punkt an Rechtsanwalt Löwenberg, Ihren Experten für Verkehrsrecht in Würzburg.

Ausgangspunkt ist stets der Bußgeldbescheid der Behörde. Dieser kann innerhalb von 2 Wochen angegriffen werden. Innerhalb dieser Frist muss Einspruch eingelegt werden, da nach ihrem Ablauf der Bescheid bestandskräftig wird und die Punkte dann in Beton gegossen sind. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Ordnungswidrigkeit stattgefunden haben soll. Wir vertreten Sie in Würzburg und deutschlandweit.

Brauche Ich dafür unbedingt einen Rechtsanwalt?

Parallel zur Einspruchseinlegung beantragen wir Akteneinsicht, welche man nur über einen Rechtsanwalt erhält. Aus der Akte ergeben sich dann häufig wertvolle Ansatzpunkte. Hier nur einige Beispiele:

Muss es denn ein Anwalt für Verkehrsrecht sein?

Auch unter Anwälten gilt der Grundsatz „Verkehrsrecht kann jeder“. Bereits die Spezialisierung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zeigt jedoch, dass dieser Spruch unzutreffend ist. Das gesamte Recht wird immer komplizierter, und im Verkehrsrecht sind unzählige Details zu beachten. Wenden Sie sich daher gleich an einen Fachmann!

Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.