Sie hatten einen Unfall in Würzburg oder Umgebung ? Bei einem Verkehrsunfall steht man von einem Moment auf den nächsten vor einer ganzen Reihe von Problemen:
Wer hat den Unfall verschuldet ? Was kostet die Reparatur ? Mit welchem Auto komme ich jetzt zur Arbeit ? Muss ich ins Krankenhaus ? Welche Ansprüche stehen mir noch zu ?
In den nächsten Tagen stellen sich dann noch viele weitere Fragen, und wer schon mal einen Unfall hatte, der weiß, wie viel Zeit für die Regulierung drauf geht. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Angelegenheit einem Fachmann zu übergeben. Bei der Kanzlei Löwenberg sind Sie in den besten Händen: Sie übergeben uns den Fall, und brauchen sich selbst um nichts mehr zu kümmern.
Und die Anwaltsgebühren ?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, muss die Gegenseite auch Ihren Anwalt zahlen.
Darüber hinaus wird sich unsere Unterstützung in barer Münze für Sie auszahlen. Wir holen nach einem Unfall das Optimum für Sie raus: Reparaturkosten unter Berücksichtigung der 130%-Grenze des BGH, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, Unkostenpauschale, ggf. Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung, Erwerbsschaden bzw. Haushaltsführungsschaden, …
Unsere Rechtsanwälte arbeiten seit Jahren mit kompetenten und erfahrenen Gutachtern zusammen, die von den Gerichten anerkannt sind. Ab einem Schaden von 700 Euro muss der Unfallverursacher Ihnen auch die Kosten für den Sachverständigen ersetzen. Der Gutachter ermittelt die maßgeblichen Positionen eines Sachschadens, von den Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert bis hin zum Restwert und der Wertminderung. Nicht ausreichend ist hier ein bloßer Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt.
Wir kennen die Rechtsprechung der Würzburger Gerichte zum Verkehrsrecht und können Ihnen vorab eine Einschätzung geben, wie die Angelegenheit ausgehen wird.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie ggf. mit Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Hier stellen sich häufig komplexere Fragen: Kann in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert werden, wie wirkt sich das Quotenvorrecht der eigenen Versicherung aus, was meint die Versicherung mit „Regulierungsbefugnis“, ist die normale Umsatzsteuer oder die so genannte Differenzbesteuerung einzupreisen oder welche Angebote sind bei der Berechnung des Restwertes zu berücksichtigen ? Ist der Nutzungsausfall nach Schwacke oder Fraunhofer zu berechnen ? Es gibt eine ganze Reihe von Fallstricken, mit denen die Versicherungen Sie um Ihre Ansprüche bringen können. Wir helfen Ihnen, die Kürzungen der Versicherungen abzuwehren !
Sehr kompliziert wird es bei Leasingfahrzeugen. Hier kann sich bereits die Frage stellen, wer eigentlich der Geschädigte ist bzw. wer berechtigt ist, die Ansprüche geltend zu machen – Sie oder der Leasinggeber (BMW-Bank, VW Leasing, Opel Financial Services etc.)
Falls bei dem Unfall nicht nur Sachschäden („Blechschaden“) entstanden sind, sondern auch Personen verletzt wurden, ist ein gerichtliches Verfahren häufig unvermeidbar. Auf den ersten Blick geht es „nur“ um Schmerzensgeld, aber tatsächlich kann sich ein ganzer Rattenschwanz von Ansprüchen anschließen: Zuzahlungen im Krankenhaus oder für Krankengymnastik, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, ggf. Hilfsmittel (Rollstuhl o.ä.), um nur einige zu nennen. Auch hier gilt: Verzichten Sie nicht unnötig auf Ihre Ansprüche, und verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Versicherung Ihnen schon das zahlen wird, was Ihnen zusteht!
Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.