In Strafverfahren gibt es zwei Arten der Therapie:
- 35 BtMG: „Therapie statt Strafe“
- 63, 64 StGB: Therapie als Maßregel
Voraussetzung des § 35 BTMG sind:
- Betäubungsmittelabhängigkeit (nicht also bei Alkohol !)
- Zusammenhang zwischen Straftat und Sucht
- Soweit die Reststrafe nicht mehr als 2 Jahre beträgt, kann sie zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden.
- Bei der Entscheidung über die Therapie muss diese gewährleistet sein, d.h. vorher muss eine Kostenzusage eingeholt werden oder die Therapie bereits begonnen sein.
- Im Ergebnis kann also mit einer Therapie nach § 35 BtMG die Haft abgewendet werden
Die Therapie nach §§ 63, 64 STBG kommt in Betracht bei:
- Alkohol
- Drogen
- Psychische Erkrankungen
Ob eine Therapie in Betracht kommt, entscheidet letztlich ein vom Gericht bestellter Gutachter.
Dieser prüft in der Regel zwei Fragen:
- war der Angeklagte vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig ?
- Ist eine Therapie anzuordnen ?
Eine Begutachtung bzw. eine Therapie kann durchaus sinnvoll sein:
- Wenn der Gutachter eine Therapie empfiehlt, stellt er sehr häufig auch eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Und das bedeutet eine geringere Strafe (§§ 20, 21, 49 StGB)
- Nach Ende der Therapie wird in der Regel ein erheblicher Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafe wird also nochmal verkürzt.
Eine Therapie ist allerdings nicht auf die leichte Schulter zu nehmen:
- immer wieder berichten Mandanten, dass Therapie schlimmer sei als Gefängnis
- In der Therapie ist Mitarbeit gefragt
- wenn die Therapie abgebrochen wird, ist in der Regel die gesamte Strafe abzusitzen.
- Da eine Therapie sich erst ab einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren lohnt, kann es schlimmstenfalls passieren, dass das Gericht vor diesem Hintergrund die Strafe anhebt
Die Therapien nach § 35 BtMG und § 63, 64 StGB sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. In den Gefängnissen diskutieren die Mandanten häufig die Frage, welche Therapie in ihrem Fall die bessere ist. Diese Frage stellt sich jedoch so nicht, da die Voraussetzungen völlig unterschiedlich sind.
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